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LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2016 - L 11 AL 91/13 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.09.2016 - L 11 AL 91/13 (https://dejure.org/2016,100334)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. September 2016 - L 11 AL 91/13 (https://dejure.org/2016,100334)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 14.05.2013 - S 9 AL 147/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2016 - L 11 AL 91/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R
Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2016 - L 11 AL 91/13
Der gerichtlichen Kontrolle unterliegt dabei lediglich, ob die Prognoseentscheidung unter Beachtung aller verfügbaren Daten in einer dem Sachverhalt angemessenen und in einer methodisch einwandfreien Weise getroffen worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R - Rn 24, m.w.N.). - LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - L 14 AL 174/11
Heilpraktikerin - einstweiliger Rechtsschutz - Umschulung - Ermessen
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2016 - L 11 AL 91/13
Denn ein Anspruch auf Förderung einer ganz bestimmten Maßnahme ist nur gegeben, wenn das von der Beklagten auf der Rechtsfolgenseite auszuübende Auswahlermessen auf Null reduziert ist, m.a.W. die von der Klägerin erstrebte Maßnahme als einzig sinnvolle zur Erreichung der beruflichen Integration in Betracht kommt und daneben keine andere sinnvolle Maßnahme in Betracht zu ziehen ist (vgl. Urteil des Senats vom 22. Februar 2012 - L 11 AL 155/09; Beschluss des Senats vom 1. Juni 2016 - L 11 AL 38/16 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - L 14 AL 174/11 B ER). - LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 11 AL 155/09
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2016 - L 11 AL 91/13
Denn ein Anspruch auf Förderung einer ganz bestimmten Maßnahme ist nur gegeben, wenn das von der Beklagten auf der Rechtsfolgenseite auszuübende Auswahlermessen auf Null reduziert ist, m.a.W. die von der Klägerin erstrebte Maßnahme als einzig sinnvolle zur Erreichung der beruflichen Integration in Betracht kommt und daneben keine andere sinnvolle Maßnahme in Betracht zu ziehen ist (vgl. Urteil des Senats vom 22. Februar 2012 - L 11 AL 155/09; Beschluss des Senats vom 1. Juni 2016 - L 11 AL 38/16 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - L 14 AL 174/11 B ER). - LSG Niedersachsen-Bremen, 01.06.2016 - L 11 AL 38/16
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2016 - L 11 AL 91/13
Denn ein Anspruch auf Förderung einer ganz bestimmten Maßnahme ist nur gegeben, wenn das von der Beklagten auf der Rechtsfolgenseite auszuübende Auswahlermessen auf Null reduziert ist, m.a.W. die von der Klägerin erstrebte Maßnahme als einzig sinnvolle zur Erreichung der beruflichen Integration in Betracht kommt und daneben keine andere sinnvolle Maßnahme in Betracht zu ziehen ist (vgl. Urteil des Senats vom 22. Februar 2012 - L 11 AL 155/09; Beschluss des Senats vom 1. Juni 2016 - L 11 AL 38/16 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - L 14 AL 174/11 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2018 - L 11 AS 1321/14 Denn ein Anspruch auf Förderung einer ganz bestimmten Maßnahme - hier der Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B bei einer anderen Fahrschule - ist nur gegeben, wenn das von dem Beklagten auf Rechtsfolgenseite auszuübende Auswahlermessen auf Null reduziert ist, mit anderen Worten, die von dem Kläger erstrebte Maßnahme als einzig sinnvolle zur Erreichung der beruflichen Integration in Betracht kommt und daneben keine andere sinnvolle Maßnahme in Betracht zu ziehen ist (st. Rspr. des Senats, vgl. Urteil vom 22. Februar 2012 - L 11 AL 155/09 - Beschluss vom 27. Januar 2016 - L 11 AL 85/14 - Urteil vom 27. September 2016 - L 11 AL 91/13 - vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - L 14 AL 174/11 B ER -).